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Was mich in den letzten Jahren beschäftigte...



Die Pränatale Implantationsdisgnostik (PID)
Ein Angriff auf die Menschenwürde?




Was ist PID und warum gibt es die PID?

Die Pränatale Implantationsdiagnostik ist die Analyse von in der Regel zwei Zellen, die dem mehrzelligen Embryo entnommen werden, um vor der Implantation die genetische Anomalien festzustellen oder aber auch das Geschlecht des Embryos zu bestimmen. Noch vor ("Prä") dem Einsetzen ("Implantation") des Embryo in die Gebärmutter kann daher geklärt werden, ob z.B. Erbschäden vorliegen. Darunter fallen z.B. Mukoviszidose(1), die Bluterkrankheit oder Chorea Huntington(2).
Der überwiegende Teil der Erbkrankheiten geht jedoch auf mehrere Gene zurück. Deren Zusammenhänge sind bisher noch nicht genügend erforscht. Daher lassen sich diese Krankheiten kaum per PID erkennen.
Nur wenn die Analyseresultate für beide Zellen übereinstimmen und keine genetische Anomalie vorliegt, wird der entsprechende Embryo in den Uterus der Frau transferiert. Die "überzähligen" Embryonen werden sofort vernichtet oder für die Forschung verbraucht.

Halten wir bis jetzt also fest: Die PID bezeichnet also Methoden zur Entdeckung von Schädigungen des Embryo. Hierbei wird jedoch nicht allein nach therapierbaren Krankheiten gesucht, sondern verstärkt nach unheilbaren Mißbildungen und Gendefekten. Befürworter der PID führen, als wichtigtes Argument, an, daß, bei einer gefundenen Schädigung des Embryo, keine Abtreibung stattfinden muß.

 

PID "zugunsten" der Eltern?

"Ihr Kind könnte eine Behinderung haben, daher haben wir den Embryo verworfen!" So heißt es jetzt schon in etlichen Industrie-Ländern der Welt.
Dieser Satz löst bei den Eltern in den meisten Fällen Ängste aus. Die wenigsten Menschen haben wahrscheinlich vorher schon einmal Kontakt zu Behinderten gehabt. In einer modernen Gesellschaft, wo es eine Integration Behinderter fast gar nicht gibt - Nicht verwunderlich.
Die Eltern erhoffen sich die beste Zukunft für ihr Kind, die es nur geben kann. Sie möchten, daß es ihr Kind besser hat als sie selbst. Verständlich, wenn Eltern keine behinderten Kinder haben möchten...
Und was ist, wenn es doch ein behindertes Kind in der Familie gibt? Große Belastungen für die Eltern, die Geschwister, die Angehörigen.
Ärger mit den Behörden, die immer wieder neue Hilfsmittel und Medikamente bezahlen...
Aufgrund dieser Gedanken und dieses Anspruchsdenkens akzeptieren die Eltern die Entscheidung der PID-Mediziner.

Es ist keine freie Entscheidung:
Das Wissen um die schlechten Zukunftsaussichten des Kindes in diesem Gesellschaftssystem, das Wissen der Beeinträchtigungen (z.B. finanzielle) für die Familie, das Wissen der geringen Akzeptanz der Gesellschaft gegenüber dem behinderten Leben, all das ist mehr als direktiv.
„Wer befürchten muß, mit einem behinderten Kind allein gelassen zu werden, ohne Chance auf die erforderliche Unterstützung, dafür aber mit der Gewißheit, der Gesellschaft zur Last zu fallen, wird sich nach pränataler Diagnostik und humangenetischer Beratung eher in die bevölkerungspolitische Pflicht nehmen lassen und sich gegen ein Kind entscheiden, das den Normen der industriellen Leistungsgesellschaft nicht genügt.“

Das ist der sozial-darwinistsche(3) Gedankengang: Behinderte belasten die Gesellschaft und sind nicht "Lebenswert". Also darf es keine Behinderten geben.

Die PID dient also, in erster Linie, nicht den Eltern, sondern der Gesellschaft.

 

PID zugunsten der Gesellschaft!

Ist die PID ein Antwortversuch auf die sogenannte "soziale" Frage: "Lebenswert" - "Lebensunwert"?
Zur Zeit der Industrialisierung, gegen Ende des 19ten Jahrhunderts, entstand diese Fragestellung. Es fand eine radikale Umstellung der Produktions- und Witschaftsweise statt.
Wer war denn nun "brauchbar"?
Derjenige, der z.B. die folgenden Fähigkeiten besaß:
Pünktlichkeit, Leistungsgleichmäßigkeit, Unterdrückung persönlicher Besonderheiten, Kalkulierbarkeit und die Bereitschaft zum reibungslosen, monotonen Funktionieren.
Die anderen, die, die diese Fähigkeiten nicht besaßen wurden in öffentliche "Einrichtungen" eingewiesen: Es wurden Altersheime, Pflegeheime, Waisenhäuser, Kindergärten, Idiotenanstalten, Arbeitshäuser, Gefängnisse und Irrenanstalten errichtet.

Der sozial-darwinistische Gedankengang ging jedoch noch weiter und wurde, in den 20er Jahren des 20ten Jahrhunderts von Hoche und Binding in ihrem Buch "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" verschärft:

"...
Die Rechtssprechung hat nicht die Pflicht, folgende Leben weiter zu schützen
1. die zufolge Krankheit oder Verwundung unrettbar Verlorenen, die im vollen Verständnis ihrer Lage den dringenden Wunsch nach Erlösung besitzen und ihn in irgendeiner Weise zu erkennen gegeben haben." (S.29)

"...
2. Die zweite Gruppe besteht aus den unheilbar Blödsinnigen - einerlei ob sie so geboren oder etwa wie die Paralytiker im letzten Stadium ihres Leidens so geworden sind. Sie haben weder den Willen zu leben, noch zu sterben." (S. 31)

Diese Gedanken fielen, bei den Nationalsozialisten, auf fruchtbaren Boden: Sie begannen mit der NS-Euthanasie. (Siehe "Die "vergessenen" Opfer des II. Weltkrieges..."). In der heutigen Zeit wird versucht mit mehr "Fingerspitzengefühl" Menschen mit Behinderungen zu "vermeiden".
Durch die PID.

Die Eugenik, also die Verhütung von Erbkrankheiten und die Erbgesundheitsforschung, ist heute, insbesondere unter dem Aspekt der "Verhütbarkeit" behinderten Lebens vor der Schwangerschaft, durchaus wieder gesellschaftsfähig geworden. Es werden zwar nicht mehr dieselben rassistischen Behauptungen und Praktiken wie in der NS-Zeit angewandt, jedoch entspringen die Ziele und das Festhalten an der Erbgesundheit derselben Quelle.
In die Diskussion gekommen ist dieses Thema in den letzten Jahren besonders durch Thesen des australischen Bioethikers Peter Singer, (s. "Praktische Ethik"), sowie durch die sog. "Bioethikkonvention" des Lenkungsausschusses des Europarates.

 

PID ist ein Unterthema der "Bioethik"

Was ist Bioethik?
Sie ist die Theorie zur Rechtfertigung für die moderne biotechnische Medizin, für Gentechnik, Humangenetik, Fortpflanzungs- und Transplantationsmedizin.
Zentrale Aussage ist die Frage, ob ein Mensch "lebenswert" oder "lebensunwert" ist.
Peter Singer geht jedoch noch weiter:
Er unterscheidet zwischen dem Mensch als Wesen und dem Mensch als Person. Menschen können nur durch bestimmte Kriterien den Status einer Person erlangen. Für Singer begründet sich der lebenswerte Mensch, also die "Person" in bestimmten Fähigkeiten, wie beispielsweise "Selbstbewußtsein", "Kommunikationsfähigkeit" oder dem Bewußtsein, das es eine Zukunft gibt.
Der Mensch besitzt noch keine Daseinsberechtigung, er muß sie sich erst verdienen. Er muß nachweisen, daß er bestimmte Leistungen erbringt oder bestimmte Eigenschaften besitzt. Die Unterscheidung zwischen Personen und Nicht-Personen hat in der Bioethik das Ziel, die "Nicht-"Personen zur Vernichtung freigeben zu können. Und darüber wird offen in den Bioethikdebatten und in den Büchern "Praktische Ethik" (Singer) und "Muß dieses Kind am Leben bleiben?" (Kuhse/Singer) diskutiert. Die Bioethik sieht Krankheit und Behinderung als "Normabweichungen" an, die es zu beseitigen gilt. 
Es geht in der Bioethik um Selektionsmaßnahmen am Anfang und am Ende des Lebens. Kosten-Nutzen-Rechnungen spielen dabei die Hauptrolle.
Renée Krebs-Rüb bringt dieses auf den Punkt: "Die Bioethik dient im Rahmen von Kosten-Nutzen-Kalkulationen einer fragwürdigen Ressourcensteuerung im Gesundheitswesen und liefert die ethische Absicherung für expandierende Wirtschaftsinteressen."

 

PID ist in Deutschland verboten - Die Kritiker der PID...

Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz ist jede befruchtete Eizelle als eigenständiger Embryo zu behandeln. Das heißt: Jede befruchtete Eizelle hat dieselben Grundrechte wie geborener Mensch. Und genau diese Definition sorgt für Meinungsverschiedenheiten, kann die PID doch auch dazu eingesetzt werden, um zu Selektieren. Z.B. das "unerwünschte" Geschlecht.

Und genau hier setzt die Kritik der PID-Gegner, allen voran der Bundespoltiker Hubert Hüppe, ein.
Er schreibt, in einem Kommentar zu einem am 20.02.2000 veröffentlichten "Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik" der Bundesärztekammer:
"...Weil der Embryo nur unter Vorbehalt zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt wird, bringt diese Methode das Embryonenschutzgesetz insgesamt unter Druck. Bislang ist in Deutschland jede künstliche Erzeugung eines  Embryos verboten, soweit diese nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft dient. Außerdem untersagt das Gesetz jede Verwendung eines Embryos zu einem „nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck“, und das Verwerfen eines Embryos mit positivem genetischem Befund dient mit Sicherheit nicht seiner Erhaltung. Die PID, das darf nicht ausgeblendet werden, hat nur unter Einschluß der Option des Verwerfens genetisch belasteter Embryonen Sinn.

Mit PID ist der ethische Ernstfall eingetreten. Sie ist eine Selektionsmethode, mit der erbbelastetes menschliches Leben aufgespürt wird, um es zu vernichten. Damit kommen wir dem verhängnisvollen Traum vom „perfekten Menschen“ wieder einen Schritt näher.
...
Woher also nehmen wir die Gewißheit, PID würde auf Dauer nur bei „schweren Erbschäden“ eingesetzt? Wäre es vorstellbar, daß ein Embryo, der durch PID als frei von Veranlagung zu Mukoviszidose diagnostiziert wurde, der aber Träger von Trisomie 21 ist, seiner Mutter zur Herbeiführung einer Schwangerschaft übertragen wird? 

Nicht zuletzt wird der gesellschaftliche Druck auf Eltern, sie hätten „das doch vorher“ wissen können, umso stärker, je mehr Möglichkeiten zur vermeintlich sicheren Verhinderung genetisch behinderter Menschen zur Verfügung stehen. Dies wird nicht ohne Wirkung auf die allgemeine Einstellung und die Solidarität gegenüber Menschen mit Behinderung bleiben.

Und was geschieht mit den „verworfenen“ Embryonen, die nach der PID nicht auf die Mutter übertragen wurden? Werden interessierte Forscher der  „nutzlosen“ Vernichtung von Embryonen tatenlos zusehen? Sehr rasch würde argumentiert, diese Embryonen könnten als menschliches Experimentiermaterial der Menschheit einen letzten Dienst erweisen – etwa für die Entwickung der Keimbahntherapie, die der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft erst jüngst wieder ins Gespräch gebracht hat.

Wir sollten eine klare Grenze ziehen, solange es noch geht."
(Quelle: http://www.huberthueppe.de/bio/000224gpk.doc)

 

Wertewandel der Menschenwürde aufgrund der PID?

Hier möchte ich nur einen Auszug einer Rede des Bundespräsidenten Johannes Rau zitieren.
Unter der Überschrift "Wird alles gut? - Für einen Fortschritt nach menschlichem Maß", führte er, am 18.5.2001 in der Berliner Staatsbibliothek aus:

"...Was in der Biotechnologie und in der Fortpflanzungsmedizin geschieht oder möglich ist, das hat in einem wesentlichen Punkt eine völlig neue Qualität: Da geht es nicht mehr allein um technologische Chancen und Risiken für Mensch und Umwelt. Zum ersten Mal scheint die Menschheit fähig, den Menschen selber zu verändern, ja ihn genetisch neu zu entwerfen.

Angesichts der moralischen Dimension dieser Fragen wird es niemanden erstaunen, dass die Kirchen hier besonders engagiert sind. Es wäre aber ein Irrtum, zu glauben, es handelte sich dabei um bloße kirchliche Sondermoral.

Man muss ja wahrlich kein gläubiger Christ sein, um zu wissen und um zu spüren, dass bestimmte Möglichkeiten und Vorhaben der Bio- und Gentechnik im Widerspruch zu grundlegenden Wertvorstellungen vom menschlichen Leben stehen. Diese Wertvorstellungen sind - nicht nur bei uns in Europa - in einer mehrtausendjährigen Geschichte entwickelt worden. Sie liegen auch dem schlichten Satz zu Grunde, der in unserem Grundgesetz allem anderen vorangestellt ist: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Diese Wertvorstellungen zieht niemand ausdrücklich in Zweifel. Wir können es uns aber auch nicht leisten, ethische Überzeugungen unbewusst oder schweigend aufzugeben oder sie zur Privatangelegenheit zu erklären.

Wir müssen uns darüber klar sein, was die Folgen wären, wenn wir den Wertekanon, den wir in einer langen Geschichte entwickelt haben, als Grundlage allen staatlichen Handelns in Frage stellten. Würden wir dann nicht die Gefangenen einer Fortschrittsvorstellung, die den perfekten Menschen als Maßstab hat? Würden damit nicht Auslese und schrankenlose Konkurrenz zum obersten Lebensprinzip?

Das wäre eine völlig andere, das wäre eine neue Welt - keine schöne.

Nach meinem Eindruck haben sich solche Vorstellungen durchaus schon verbreitet. Das zeigen manche Argumente, die man zuweilen in der Debatte über Fragen der Gentechnologie hören kann. Die Optimierung zum Stärksten und Besten wird zu einer selbstverständlichen Vorstellung. Wird dann nicht der menschliche Körper selber zur Ware und zu einem Gegenstand ökonomischen Kalküls?

Selbstverständlich: Wirtschaftliche Argumente haben einen legitimen Platz in der Debatte über die Nutzung des medizinischen Fortschritts. Für Arbeitsplätze zu sorgen, für gesicherte Lebensverhältnisse - das ist natürlich auch eine ethisch begründete Verpflichtung. Dazu gehört Unternehmergeist. Dazu gehört das Streben nach wirtschaftlichem Erfolg. Dazu gehört politische Leistung. Die Teilhabe aller an Fortschritt und Wohlstand ist ein Gebot der Gerechtigkeit.

Entscheidend sind aber doch Rangordnung und Gewichtung der Argumente. Wir sind uns gewiss einig darüber, dass etwas ethisch Unvertretbares nicht dadurch zulässig wird, dass es wirtschaftlichen Nutzen verspricht.

Wo die Menschenwürde berührt ist, zählen keine wirtschaftlichen Argumente.

Zur Ernsthaftigkeit und zur Lauterkeit gehört es aber auch, dass ethische Argumente nicht dazu missbraucht werden, andere Interessen durchzusetzen.
...
Bei uns in Deutschland darf an Embryonen nicht geforscht werden. Das haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus ganz unterschiedlichen Überzeugungen heraus im Jahre 1990 beschlossen. Sie haben als Beginn des schutzwürdigen menschlichen Lebens die befruchtete Eizelle festgelegt.

Wer die Auffassung nicht teilt, dass menschliches Leben mit diesem Zeitpunkt beginnt, der muss die Frage beantworten: Ab welchem anderen Zeitpunkt sollte menschliches Leben absolut geschützt werden? Und warum genau erst ab diesem späteren Zeitpunkt?

Wäre nicht jede solche andere Grenzziehung willkürlich und dem Druck auf neuerliche Veränderung ausgesetzt? Bestünde nicht die Gefahr, dass andere Interessen dann höher rangierten als der Schutz des Lebens? Nicht jedem scheint klar zu sein, was das über diese spezielle Debatte hinaus bedeutet. Es würde bedeuten, das ethisch Verantwortbare stets neu den technischen Möglichkeiten anzupassen. Auch hochrangige Ziele wissenschaftlicher Forschung dürfen nicht darüber bestimmen, ab wann menschliches Leben geschützt werden soll.

Manche fordern, dass auch in Deutschland die Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, erlaubt werden soll. Dabei geht es um die Frage: Soll bei einer künstlichen Befruchtung ein Embryo auf genetische Schäden untersucht werden, bevor er in den Körper einer Frau eingepflanzt wird? Darf der Embryo beseitigt oder darf er verwertet werden, wenn solcher Schaden festgestellt wird?

Dieses Verfahren - so sagen seine Befürworter - soll nur in ganz wenigen Fällen angewendet werden, nämlich bei Paaren, bei denen mit schweren Erbschäden gerechnet werden muss. Selbst nach Auffassung ihrer Befürworter handelt es sich also um eine Methode, die so problematisch ist, dass sie nur ganz selten eingesetzt werden soll - obwohl sie in tausenden von Fällen angewendet werden könnte.

Aber müssen wir nicht fragen:

Wäre eine solche Beschränkung einzuhalten, wenn die Erlaubnis einmal grundsätzlich gegeben ist? Widerspricht das nicht aller Lebenserfahrung? Und muss man deshalb nicht die Befürchtungen jener verstehen, die glauben, dass mit dieser neuen Form von Diagnostik die Tür geöffnet wird oder geöffnet werden soll zu ganz anderen Zielen. Nun wird gesagt, die PID könne man schon deswegen nicht verbieten, weil bei uns jedes Jahr Tausende von Abtreibungen straflos bleiben. Dieses Argument übersieht, dass es sich hier um zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte handelt.

Erinnern wir uns an die schwierige Debatte zum Paragraf 218: Eine breite Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages war der Überzeugung, dass das Leben des Kindes nicht gegen den Willen der Frau geschützt werden kann und dass Beratung und praktische Unterstützung das Leben besser schützen als Strafandrohung. Darum stellt der Paragraf 218 eine Abtreibung unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Er ist also kein Argument für die Präimplantationsdiagnostik, denn er zielt auf die unvergleichbare Konfliktsituation während einer Schwangerschaft. Er rechtfertigt keine Praxis, die das Tor weit öffnet für biologische Selektion, für eine Zeugung auf Probe.

Kinder sind ein Geschenk. Ich weiß, wie bitter es für viele ist, wenn sie keine Kinder bekommen können.

Wenn es die Möglichkeit gibt, Kinder künstlich zu erzeugen oder die genetischen Anlagen eines Embryos zu testen - entsteht dann nicht leicht eine Haltung, dass jede und jeder, der eigene Kinder bekommen will, auch das Recht dazu habe - und zwar sogar das Recht auf gesunde Kinder? Wo bisher unerfüllbare Wünsche erfüllbar werden oder erfüllbar scheinen, da entsteht daraus schnell ein Anschein von Recht.

Wir wissen aber doch, dass es ein solches Recht nicht gibt. Noch so verständliche Wünsche und Sehnsüchte sind keine Rechte. Es gibt kein Recht auf Kinder. Aber es gibt sehr wohl ein Recht der Kinder auf liebende Eltern - und vor allem das Recht darauf, um ihrer selbst willen zur Welt zu kommen und geliebt zu werden. ..."

Liebe Leser: Wäre dem noch etwas hinzuzufügen?

Fußnoten:

1: Mukoviszidose: (engl.: cystic fibrosis (CF); mucoviscidosis); angeborenes Multiorgansyndrom, hervorgerufen durch Mangel an einem Regulatorprotein des Chloridtransports durch die Zellmembran mit Erhöhung der Viskosität von Körpersekreten. Erkennbar ist dieser Enzymdefekt auf Chromosom 7. Die mittlere Lebenserwartung beträgt, aufgrund steigender Therapieerfolge ca. 25-35 Jahre. Akute Diagnosemerkmale: Erhöhte Osmolalität und erhöhter NaCl-Gehalt im Schweiß; Therapie bisher nur symptomatisch möglich mit dem Ziel einer möglichst langen Aufrechterhaltung der Organfunktionen. Test bei Neugeborenen routinemäßig mittels Schweißtest.
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2: Chorea Huntington: (engl.: Huntington's chorea); durch genetische Beratung feststellbare, erbliche hirnatrophische Form der Chorea ("Veitstanz") mit chronisch fortschreitendem Verlauf, anfänglich auch mit Empfindungsstörungen und Schmerzen an Rumpf und Extremitäten (Talamus); schwere psychische Veränderungen, später oft hochgradige Demenz. Chorea Huntington ist nicht geschlechtsgebunden, wird meist zwischen dem 25. und 55. Lebensjahr festgestellt. Bei ca. 50% beginnt die Erkrankung unter 15 Jahren. Therapie: L-Dopa, Phenothiazinen oder Haloperidol.
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3: Sozial-Darwinismus: C. R. Darwin begründete die Lehre über die Entstehung der Arten (Abstammungslehre). Der Darwinismus nimmt an, dass die zu große Nachkommenzahl der Lebewesen zu einem Konkurrenzkampf ("Kampf ums Dasein") führt, bei dem nur die jeweils am besten angepassten überleben. Nur diese vermehren sich, woraus eine allmähliche Umbildung der (früher für konstant gehaltenen) Arten und eine Höherentwicklung folgt. Aus diesem Gedankengang heraus entwicklte sich der "Sozial-"Darwinismus, daß das "Stärkere" das "Schwächere" beseitigen darf.
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Literatur zum Thema:
Renée Krebs-Rüb: Mit der Bioethik auf dem Weg zum programmierten Menschen; in: WECHSELWIRKUNG, Oktober 1997
Renée Krebs-Rüb: Uniform, sorgenfrei und seelenlos. Die Biomedizin träumt vom "optimierten" Menschen - doch nur wer krank sein darf, ist gesund; in: Publik-Forum Nr.16, 29. August 1997
Swantje Köbsell: Mogelpackung - die "Bioethik-Konvention" des Europarates und ihre Bedeutung für Menschen mit Behinderungen; veröffentlicht in: BEHINDERTENPÄDAGOGIK, 38. Jg., Heft 1/1999

 

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